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20.10.06  Neue Texte zum „Biogenetischen Grundgesetz“

Das Biogenetische Grundgesetz (oft abgeschwächt als „Grundregel“ bezeichnet) spielt in der Diskussion um die Evolutionslehre eine bedeutende Rolle. Auf Genesisnet wurden in den letzten Monaten dazu fünf Texte veröffentlicht. Der Artikel Biogenetisches Grundgesetz - Geschichte führt in die Thematik ein: Die in der Ontogenese (individuelle Entwicklung ab Befruchtung der Eizelle) ablaufenden Prozesse wurden in der Geschichte der Biologie häufig mit der hypothetischen Stammesgeschichte (Phylogenese) verglichen. Der deutsche Zoologe Ernst Haeckel war auf diesem Gebiet sehr einflussreich. Es wird gezeigt, weshalb sein Versuch, eine quasi naturgesetzliche Beziehung zwischen Ontogenese und Phylogenese herzustellen, heute als gescheitert gelten muss. Diesen Artikel gibt es auch als Expertentext (Biogenetisches Grundgesetz - Geschichte).

Der zweite Artikel Biogenetisches Grundgesetz - Aktuell befasst sich mit neuen Konzepten, wie aus der Embryonalentwicklung Hinweise auf die Stammesgeschichte gewonnen werden können. Nachdem die klassischen Methoden der Embryologie keine sicheren Schlussfolgerungen über die Stammesgeschichte auf der Basis embryologischer Befunde erlauben, wird neuerdings versucht, die Probleme durch computergestützte vergleichende Analysen zu lösen. Große Hoffnungen auf ein Verständnis evolutionärer Prozesse hat auch die Entdeckung der Homeobox-Gene geweckt (vgl. dazu auch Homeobox-Gene und Evolution). Es zeigt sich aber, dass die neuen Methoden mit ähnlichen Problemen zu kämpfen haben wie die klassischen Vorgehensweisen. Auch von diesem Artikel gibt es eine Expertenversion (Biogenetisches Grundgesetz - Aktuell).

Schließlich befasst sich der Artikel Biogenetisches Grundgesetz - Beispiele mit populären Anwendungsbeispielen des Biogenetischen Grundgesetzes wie „Kiemenspalten“, „Schwänzchen“, „Schwimmhäute“, „Fell“ usw. In der populärwissenschaftlichen Literatur werden nach wie vor einige Entwicklungsabläufe in der menschlichen Ontogenese als Indizien für die Abstammung des Menschen aus dem Tierreich betrachtet. Sie werden als Rekapitulationen früherer stammesgeschichtlicher Stadien oder als Anklänge daran interpretiert. Eine genauere Betrachtung zeigt, dass diese Beispiele nicht geeignet sind, eine Abstammung des Menschen aus dem Tierreich zu belegen. Diesen Artikel gibt es bislang nur in der Expertenversion.

Einen aktuellen Gesamtüberblick über diese Thematik bietet auch die jüngst erschienene 6. Auflage von „Evolution - ein kritisches Lehrbuch“ (http://www.wort-und-wissen.de/lehrbuch/main.html), dort im 11. Kapitel.


Autor dieser News: Studiengemeinschaft Wort und Wissen, 20.10.06

 
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