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Evolution - Fragen und Antworten: Datierungsmeth.

Beweisen „endliche“ Radiokarbonalter vermeintlich vor Jahrmillionen entstandener Kohlevorkommen nicht, dass die Erde in Wirklichkeit jung ist?

Wie jeder andere auf Messungen beruhende physikalische Ansatz weist die Radiokarbondatierung eine bestimmte Auflösegrenze auf, oberhalb derer sinnvolle Aussagen nicht mehr möglich sind. Diese Grenze liegt bei dem Verfahren je nach Apparatur zwischen 40.000 und 50.000 14C-Jahren. Oberhalb dieses Wertes werden die Messfehler aufgrund des Hintergrundrauschens so groß, dass keine sinnvollen Altersangaben mehr möglich sind. Man spricht von „unendlichen“ Altern, was im Grunde nur bedeutet, dass die Probe unbestimmt älter ist als die Auflösungsgrenze des Verfahrens. Als gegen Ende der 1970er Jahre mit der Einführung der AMS-Technik begonnen wurde, bei welcher der 14C-Gehalt einer Probe im Teilchenbeschleuniger bestimmt wird, waren die Forscher optimistisch, die Auflösegrenze weit über die bis dahin erreichten 40.000 14C-Jahre hinausschieben zu können. Die theoretische Grenze wurde bei etwa 100.000 Jahren angesetzt und 70-80.000 Jahre wurden als realisierbar angesehen. Zur Austestung der neuen Apparaturen wurden dann unter anderem Kohleproben verwendet, da für diese aufgrund ihres geologischen Kontextes von „unendlichen“ Altern auszugehen war. Umso überraschter war man, als man fast durchweg 14C-Alter um die 40.000 Jahre, also vermeintlich „endliche“ Alter erhielt. Dies könnte auf den ersten Blick als Hinweis dafür gewertet werden, dass mit dem Radiokarbonverfahren grundsätzlich etwas nicht in Ordnung ist; die „endlichen“ Alter könnten ein Indiz für eine junge Erde darstellen. Doch dieses Indiz ist „weich“. Zunächst wiederholte man die Versuche mit anderen Materialien wie Kalkstein, Anthrazit (sehr alte Steinkohle), Erdöl und Erdgas und erhielt vergleichbare Alter in der Größenordnung von 35.000-50.000 Jahren mit einem deutlichen Schwerpunkt um 40.000 Jahre. Nur in einem Fall maß eine Graphitprobe knapp 70.000 Jahre. Das bedeutete, dass für die meisten Anlagen die Auflösegrenze offensichtlich niedriger lag als erwartet. Die gemessenen 14C-Alter der Kohleproben entsprachen in etwa denen des Kalksteins, der hinsichtlich der Radiokarbonmethode per Definition „unendlich“ alt sein musste, da anorganisches Material über kein eigenes 14C verfügen kann. Das gemessene 14C konnte also nicht aus dem Kalkstein stammen. Dass die verschiedenen Messdaten teilweise deutlich auseinander lagen, konnte damit erklärt werden, dass die Auflösegrenze nicht nur durch die Gegebenheiten der Anlage bestimmt ist. So kann bei der Probenpräparation eine geringe Verunreinigung mit 14C-reichem Fremdkohlenstoff nicht gänzlich vermieden werden. Ein Indiz dafür ist, dass Proben, die mehrfach verwendet wurden, mit jeder Messung jüngere Alter lieferten. Was die Kohleproben anbelangt, so kommt sehr wahrscheinlich als weiterer Störfaktor eine geringfügige Verunreinigung bereits in der Lagerstätte hinzu, die durch Pilzkulturen und Mikroben bewirkt wird. Das in der Überschrift angesprochene Argument ist daher nicht tragfähig.


Autor: Reinhard Junker, 23.09.2004

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